Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beträgt:
- Erwachsene (ab 19 Jahre)208,00 €
- Jugendliche (15 – 18 Jahre)102,00 €
- Kinder (bis 14 Jahre)60,00 €
Beitragsermäßigungen
Für Familien aus einem Haushalt wird eine Ermäßigung ab dem dritten Familienmitglied angeboten, jedoch nur auf noch nicht ermäßigte Beträge:
- Familienbeitrag Erwachsene159,00 €
- Familienbeitrag Jugendliche79,50 €
- Familienbeitrag Kinder45,50 €
weitere Ermäßigungen
- Erwachsene mit Ermäßigungsanspruch131,00 €(z. B. Studenten, Rentner, Wehr- oder Zivildienstleistende)
- Passiv-Status (nur auf Antrag!)30,00 €Mitgliederkarte muss in der Geschäftsstelle hinterlegt werden.
Aufnahmegebühren (einmalig)
- Erwachsene77,00 €(ab 19 Jahre)
- Erwachsene mit Ermäßigungsanspruch52,00 €(z. B. Studenten, Rentner, Wehr- oder Zivildienstleistende)
- Jugendliche16,00 €(15 – 18 Jahre)
- Kinder13,00 €(bis 14 Jahre)
Sonderbeitrag ab 2015
Auf der Mitgliederversammlung 2015 wurde die Erhebung eines Sonderbeitrages beschlossen für die Refinanzierung des Kredits beginnend in 2015 und befristet bis zur Kredittilgung „Tennisheim“ – voraussichtlich 6 Jahre Kredit-Laufzeit.
Der Sonderbeitrag wird in einer Höhe von 10 € für jedes Mitglied ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erhoben und ist fällig am 30. November jeden Jahres, erstmals am 30. November 2015 (Lastschrifteinzug).
Arbeitsstunden (Vorauszahlung und Leistung der Stunden)
Für alle Mitglieder (außer Passivstatus) ab vollendetem 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 70. Lebensjahr (Stichtag jeweils 31.12. des Vorjahres) werden pro Jahr 5 Stunden á 10,- Euro (entspricht 50 Euro) Vorauszahlung festgesetzt. Die Arbeitsstunden-Vorauszahlung erfolgt zusammen mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages (März).
Mit Leistung von Pflichtarbeitsstunden an den festgelegten Arbeitseinsatztagen (Frühjahrsinstandsetzung/Winterfestmachung der Platzanlage und Arbeit im bzw. am Tennisheim) erwirbt das Mitglied Anspruch auf Rückerstattung der Arbeitsstundenvorauszahlung (pro geleistete Stunde 10,- Euro, Rückzahlung im November).